Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferung und Montage von Fenstern, Türen und Schiebetüren der Marke FENORA
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung und Montage von Fenstern, Haustüren, Terrassentüren, Schiebetüren, Sonnenschutz und Zubehör der Marke FENORA zwischen der Admara Industrial GmbH, Am Dreispitz 6, 79589 Binzen (im Folgenden „wir“), und ihren Kundinnen und Kunden.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ebenso wie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Wo Regelungen nur für eine dieser Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet. Abweichende Bedingungen unserer Kundinnen und Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
2. Konfigurator, Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellungen auf dieser Website und die Zusammenstellung im Online-Konfigurator sind unverbindlich. Mit dem Absenden einer Konfiguration oder einer Kontaktanfrage geben Sie noch kein Angebot ab und gehen keine Verpflichtung ein.
Auf Grundlage Ihrer Angaben und des Aufmaßes vor Ort erstellen wir ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung, Preisen und voraussichtlichem Ausführungszeitraum. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie dieses Angebot in Textform annehmen und wir den Auftrag bestätigen.
3. Aufmaß und Planung
Vor der Fertigung nehmen wir oder ein von uns beauftragter Fachbetrieb bei Ihnen vor Ort das Aufmaß und klären die Einbausituation. Grundlage der Fertigung sind die bei diesem Termin ermittelten und von Ihnen bestätigten Maße und Ausführungsdetails.
Bitte teilen Sie uns vorab mit, was für die Planung wichtig sein kann – etwa Denkmalschutz, besondere bauliche Gegebenheiten oder Vorgaben einer Eigentümergemeinschaft. Änderungswünsche nach Beginn der Fertigung sind nur möglich, soweit sie technisch umsetzbar sind; dadurch entstehende Mehrkosten teilen wir Ihnen vorher mit.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind dies Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ausbau und Entsorgung alter Elemente sowie Zusatzarbeiten wie Putz-, Maler- oder Fensterbankarbeiten sind nur enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.
Wir können angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen verlangen; die Einzelheiten regelt das Angebot. Die Schlussrechnung wird nach der Abnahme gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
5. Ausführung und Mitwirkung
Liefer- und Montagetermine stimmen wir mit Ihnen ab. Sie sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben – etwa höhere Gewalt, Lieferengpässe von Vorlieferanten oder Witterung bei Außenarbeiten –, verlängern die Fristen angemessen; wir informieren Sie darüber unverzüglich.
Damit die Montage reibungslos verläuft, sorgen Sie bitte für freien Zugang zu den Einbaustellen, räumen Möbel und empfindliche Gegenstände im Arbeitsbereich beiseite und stellen Strom und Wasser in üblichem Umfang zur Verfügung.
6. Abnahme
Nach Abschluss der Montage nehmen wir die Leistung gemeinsam mit Ihnen ab und halten das Ergebnis in einem Abnahmeprotokoll fest. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Protokoll vermerkt und von uns zeitnah behoben.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bitte zeigen Sie uns Mängel möglichst zeitnah an, damit wir sie schnell beheben können.
Fenster und Türen enthalten Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, etwa Dichtungen und Beschläge. Regelmäßige Pflege nach unserer Pflegeanleitung trägt wesentlich zur Funktion und Lebensdauer bei. Schäden durch unsachgemäße Behandlung, fehlende Wartung oder Eingriffe Dritter sind von der Gewährleistung nicht umfasst.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Elemente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil Ihres Gebäudes geworden sind.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die wir Ihnen zusammen mit dem Angebot aushändigen.
[Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular einfügen – bei Maßanfertigungen und Montageleistungen anwaltlich prüfen lassen]
11. Datenschutz
Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, erläutern wir in unserer Datenschutzerklärung.
12. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz unserer Gesellschaft.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Oktober 2026